Hartmut Scharmer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hartmut Scharmer,Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hartmut Scharmer ist seit 1977 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen und gehörte seit 1994 der Kanzlei CREMON RECHTSANWÄLTE und nun der ARBEITS­RECHTS­KANZLEI CREMON an.

Von 1993 bis 2016 war Herr Scharmer schwerpunktmäßig als Hauptgeschäftsführer der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer in Hamburg tätig. Herr Scharmer war bis 2019 gewähltes Mitglied der Satzungs­versammlung bei der Bundesrechts­anwaltskammer. Er ist Autor und Mitherausgeber eines umfangreichen Standardkommentars zum anwaltlichen Berufsrecht.

Seit 1988 ist Herr Scharmer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er bearbeitet Mandate aus den Kernbereichen des Arbeitsrechts einschließlich des Betriebs­verfassungsrechts und des dazu gehörenden Sozial­versicherungsrechts sowie des Anwaltlichen Berufsrechts.

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