Gerhard Cesarano
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
E-Mail: cesarano@ark-cremon.de
Telefon: +49 (0) 40 39 99 66 – 0
Gerhard Cesarano ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem Mitglied und Partner, die zuletzt als CREMON Rechtsanwälte PartGmbB firmierte. Seit April 2024 ist er Gründungspartner der ARBEITSRECHTSKANZLEI CREMON PartGmbB.
Zuvor war Herr Cesarano viele Jahre als Verbandsvertreter im Bereich des Arbeitsrechtes tätig.
Rechtsanwalt Cesarano berät und begleitet Arbeitnehmer:innen in Verfahren vor den Arbeitsgerichten und außergerichtlich in Fragen des Individualarbeitsrechts, etwa bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Befristungs- oder Entgeltangelegenheiten sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Folge von Kündigungen.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung von örtlichen Betriebsräten, Gesamt- und Konzernbetriebsräten in sämtlichen Angelegenheiten der Betriebsverfassung. Dazu zählen neben den personellen und sozialen Angelegenheiten auch die wirtschaftlichen Angelegenheiten wie Betriebsänderungen, Umstrukturierungen und Betriebsübergänge.
Herr Cesarano vertritt die Betriebsräte auf örtlicher, Unternehmens- oder auch auf Konzernebene und nimmt als Verhandlungspartner bzw. Bevollmächtigter an Interessenausgleichs- und Sozialplanverfahren und den in diesen Angelegenheiten gebildeten Einigungsstellen nach dem BetrVG teil. Darüber hinaus begleitet er die Betriebsparteien und Wahlvorstände auch in Angelegenheiten der Unternehmensmitbestimmung nach dem MitbestG oder dem DrittelbG, insbesondere anlässlich von Aufsichtsratswahlen.
Herr Cesarano ist schließlich auch als Referent im Rahmen betrieblicher und außerbetrieblicher Fortbildungen zum Betriebsverfassungs- und Individualarbeitsrecht sowie zur Unternehmensmitbestimmung tätig.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dipl. Betriebswirtin (VWA)
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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht