Wir bewegen was für Sie
Unsere Kernkompetenzen
Unsere Kernkompetenz liegt im Arbeitsrecht- und Betriebsverfassungsrecht. Zudem bieten wir Expertise im Familienrecht. Für Sie und mit Ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungsansätze, ziel- und bedürfnisorientiert. Wir haben langjährige Erfahrung in der Vertretung in allen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Auseinandersetzungen sowie familienrechtlichen Angelegenheiten.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:innen
Durch unsere Expertise schaffen wir für Sie die Voraussetzungen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir haben die Erfahrung, den Bogen zu schlagen zwischen den jeweiligen Positionen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmer:innenseite. So ebnen wir Ihnen den Weg für eine interessengerechte Lösung, und zwar in der gesamten Bandbreite der arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Betriebsräte
Als Betriebsräte vertreten Sie die Beschäftigten im Betrieb und sind mit einer Vielzahl von Themen konfrontiert, die rechtliche Kenntnisse und Beratung oder Unterstützung erforderlich machen. Wir stellen Ihnen Lösungsmodelle und Ideen zu allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung vor. Ferner erarbeiten und verhandeln wir gemeinsam mit Ihnen Betriebsvereinbarungen und entwickeln Strategien für ihre Durchsetzung im Betrieb.
Seminare
Als Expert:innen auf unserem Gebiet nehmen wir nicht nur selbst regelmäßig an Fortbildungen teil, sondern treten auch bundesweit als Referent:innen auf. Dabei sind wir einerseits für Gewerkschaften sowie große Institute (zum Beispiel ifb) als Referent:innen tätig, führen aber auch Inhouse-Schulungen unter anderem für Betriebsräte und Wahlvorstände nach Ihren individuellen Vorstellungen durch.
Familienrecht
Auseinandersetzungen im Familienrecht sind geprägt durch die konfliktbeladene Ausnahmesituation, in der sich die Beteiligten befinden. Die daraus resultierenden Anforderungen an Ihre rechtliche Vertretung setzen Einfühlungsvermögen, Erfahrung, die Vorgabe klarer Strukturen und fachliche Expertise, die immer auf dem aktuellen Stand ist, voraus. Dies gewährleistet die in der Kanzlei tätige Fachanwältin für Familienrecht.
Betriebliche Altersvorsorgung
Unsere Expertise umfasst alle arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung (Prüfung und Erstellung von Versorgungszusagen und Versorgungsordnungen, die Beratung im Zusammenhang mit der der Umstrukturierung bzw. Ablösung betrieblicher Versorgungssystem, Durchsetzung individueller Ansprüche aus Versorgungszusagen). Daneben werden wir als Referenten zu den Aspekten der betrieblichen Altersversorgung tätig, so zum Beispiel im Rahmen eines Weiterbildungsstudiengangs an der Hochschule Koblenz.